Handänderungssteuer unterliegt keiner Bundesharmonisierung
- Michal Sosnecki
- 26. Nov. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Im Gegensatz zur Grundstückgewinnsteuer ist die Handänderungssteuer eine nicht harmonisierte kantonale Steuer, die keine besonderen bundesrechtlichen Vorgaben zu beachten hat.