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Handänderungssteuer unterliegt keiner Bundesharmonisierung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. Nov. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Im Gegensatz zur Grundstückgewinnsteuer ist die Handänderungssteuer eine nicht harmonisierte kantonale Steuer, die keine besonderen bundesrechtlichen Vorgaben zu beachten hat.



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