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Handänderungssteuerpflicht bei Vorvertrag mit Essentialia im Kanton Solothurn

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 2. Dez. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Im Kanton Solothurn tritt die Handänderungssteuerpflicht bereits mit dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein. Ein Vorvertrag um ein Grundstück stellt ein solches Verpflichtungsgeschäft dar, sofern der Vorvertrag sämtliche Essentialia des Hauptvertrages enthält.



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