Harmonisierung widrig: Teilsatzverfahren nicht nur auf offene Ausschüttungen beschränkt
- Michal Sosnecki
- 6. Nov. 2015
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Die kantonalgesetzliche Regelung, wonach das Teilsatzverfahren nur auf offene Gewinnausschüttungen anwendbar ist, ist harmonisierungswidrig. Eine solche Regelung darf auch nicht in der durch das Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehenen zweijährigen Anpassungsfrist eingeführt werden.