Hauptsteuerdomizil bei tatsächlicher Verwaltung in Zürich
- Michal Sosnecki
- 1. Feb. 2019
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Wenn eine juristische Person am statutarischen Sitz im Kanton Obwalden Räumlichkeiten gemietet hat und die Generalversammlung, die Verwaltungsratssitzungen und gewisse administrative Tätigkeiten dort stattfinden, die übrigen Geschäftstätigkeiten jedoch in Zürich erledigt werden, befindet sich die tatsächliche Verwaltung und somit das Hauptsteuerdomizil im Kanton Zürich. Am statutarischen Sitz befindet sich mangels quantitativer und qualitativer Erheblichkeit der dort ausgeführten Tätigkeiten keine Betriebsstätte.