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AutorenbildMichal Sosnecki

Hauptsteuerdomizil bei Wochenaufenthalt am Arbeitsort

Steuerrechtlicher Wohnsitz: Der Umstand, dass der unverheiratete, im fraglichen Jahr bereits 33-jährige Steuerpflichtige vom Ort aus, wo er sich während der Woche aufhält, einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, begründet die Vermutung, dass der Steuerpflichtige dort sein Hauptsteuerdomizil hat. Diese Vermutung lässt sich nur entkräften, wenn er regelmässig, mindestens ein Mal pro Woche, an den Ort zurückkehrt, wo seine Familie lebt, mit welcher er aus bestimmten Gründen besonders eng verbunden ist, und wo er andere persönliche und gesellschaftliche Beziehungen pflegt.



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