Hauptsteuerdomizil bei Wochenaufenthalt und Erwerbstätigkeit
- Thanusiya Wimalanathan
- 14. Dez. 2006
- 1 Min. Lesezeit
Steuerrechtlicher Wohnsitz: Der Umstand, dass ein unverheirateter Steuerpflichtiger vom Ort aus, wo er sich während der Woche aufhält, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, begründet nach der Rechtsprechung die natürliche Vermutung, dass der Steuerpflichtige dort sein Hauptsteuerdomizil hat. Die Umstände, dass eine 1972 geborene Person, welche während der Woche in einer 3?-Zimmer-Wohnung (zusammen mit seiner Schwester) wohnt und am gleichen Ort als Global Brand Manager angestellt ist, belegen die natürliche Vermutung. Dies unbesehens häufiger Auslandsaufenthalte.