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AutorenbildMichal Sosnecki

Hauptsteuerdomizil bei Wohnsitz mit Lebenspartnerin am Arbeitsort

Steuerdomizil: Wohnt ein Steuerpflichtiger mit seiner Lebenspartnerin an dem Ort, an dem er seiner Arbeit nachgeht, so bildet dieser Umstand in der Regel hinreichend Anlass, das Hauptsteuerdomizil an diesem Ort anzunehmen, da eine solche Beziehung erfahrungsgemäss alle anderen familiären und persönlichen Kontakte überstrahlt.



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