Wird eine Verfügung – trotz vorliegender Vollmacht – an den Steuerpflichtigen statt an den Treuhänder versandt, liegt ein Eröffnungsmangel vor. Der Steuerpflichtige hätte jedoch den Treuhänder informieren oder die Veranlagungsbehörde auf den Eröffnungsmangel hinweisen müssen. Wenn der Steuerpflichtige dies nicht tut, wird der Eröffnungsmangel geheilt und die Verfügung gilt als zugestellt.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page