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Hinreichende Begründung für Verfassungsbeschwerde erforderlich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Nov. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Steuererlass: Auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde tritt das Bundesgericht nur ein, wenn die Beschwerde hinreichend begründet wird.



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