Wenn die Hinterziehungsbusse, welche in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer beträgt, auf 4/5 der hinterzogenen Steuer herabgesetzt wird, wurde den persönlichen Umständen des Beschwerdeführers (Arbeitslosigkeit) genügend Rechnung getragen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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