top of page

Hohe Hürde für Anpassung der Ermessensveranlagung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Dez. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Ermessensveranlagung: Voraussetzung für die Abänderung zugunsten des Steuerpflichtigen ist, dass die Ermessensveranlagung aufgrund von eingereichten Dokumenten offensichtlich unrichtig erscheint. Gewisse Zweifel an der Richtigkeit der streitigen Ermessensveranlagung genügen dazu nicht aus.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page