Hohe Hürde für Anpassung der Ermessensveranlagung
- Thanusiya Wimalanathan
- 20. Dez. 2006
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Ermessensveranlagung: Voraussetzung für die Abänderung zugunsten des Steuerpflichtigen ist, dass die Ermessensveranlagung aufgrund von eingereichten Dokumenten offensichtlich unrichtig erscheint. Gewisse Zweifel an der Richtigkeit der streitigen Ermessensveranlagung genügen dazu nicht aus.