Eine Holdinggesellschaft mit einer ausserkantonalen Liegenschaft muss den Veräusserungsgewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft beim Kanton versteuern, auch wenn der Beteiligungsabzug über 100% liegt. Die Gesellschaft kann im Liegenschaftskanton nicht auf das Holdingprivileg verzichten, wenn sie dieses im Sitzkanton beantragt hat.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page