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Höherer Weiterverkaufspreis als Grundstückgewinnsteuer-Basis

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 12. Dez. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Verkauft eine Gesellschaft eine Liegenschaft an ihren Aktionär und verkauft dieser die Liegenschaft gleichentags zu einem wesentlich höheren Preis weiter, gilt der zweite höhere Preis als Verkaufserlös für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer der Gesellschaft.



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