Immobilienhandel als selbständige Erwerbstätigkeit
- Michal Sosnecki
- 19. Sept. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wer auf einer Homepage Dienstleistungen im Immobiliensektor anbietet, regelmässig neue Liegenschaften erwirbt und dazu erhebliche Fremdmittel einsetzt, gilt als selbständig Erwerbend.