Interne Erbenabrechnungen nicht als Liegenschaftskosten abziehbar
- Michal Sosnecki
- 22. Dez. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Kosten, die bei der internen Abrechnung zwischen den Erben entstehen, können nicht als Liegenschaftsverwaltungskosten der geerbten Liegenschaft abgezogen werden.