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Interne Erbenabrechnungen nicht als Liegenschaftskosten abziehbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Dez. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Kosten, die bei der internen Abrechnung zwischen den Erben entstehen, können nicht als Liegenschaftsverwaltungskosten der geerbten Liegenschaft abgezogen werden.



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