Invalidenrente als steuerpflichtige Leistung der 1. Säule
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Feb. 2006
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Aktualisiert: 10. März
Invalidenrentenbesteuerung: Erfüllt eine IV-Rente keine spezifische Funktion (beispielsweise Ausgleichung eines eingetretenen oder künftig entstehenden Vermögensschadens), ist sie als Leistung der 1. Säule zu qualifizieren, die gemäss Art. 22 Abs. 1 DBG im vollen Umfang der Einkommenssteuer unterliegt.Analog gilt dies auch für die kantonalen Steuern.