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Invalidenrente als steuerpflichtige Leistung der 1. Säule

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Feb. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. März

Invalidenrentenbesteuerung: Erfüllt eine IV-Rente keine spezifische Funktion (beispielsweise Ausgleichung eines eingetretenen oder künftig entstehenden Vermögensschadens), ist sie als Leistung der 1. Säule zu qualifizieren, die gemäss Art. 22 Abs. 1 DBG im vollen Umfang der Einkommenssteuer unterliegt.Analog gilt dies auch für die kantonalen Steuern.


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