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AutorenbildMichal Sosnecki

Jahresrechnung in CHF maßgebend, keine Abzüge für Umrechnungsverluste

Für das Steuerrecht ist die Jahresrechnung in Schweizer Franken massgebend, auch wenn die Gesellschaft ihre Bücher in einer funktionellen Währung führt. Umrechnungsverluste können nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand abgezogen werden.



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