Für das Steuerrecht ist die Jahresrechnung in Schweizer Franken massgebend, auch wenn die Gesellschaft ihre Bücher in einer funktionellen Währung führt. Umrechnungsverluste können nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand abgezogen werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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