Michal Sosnecki10. Juli 20031 Min. LesezeitKantone behalten Zuständigkeit für Steuertarif und AbzügeAktualisiert: 28. Okt.Steuertarif, Freibeträge und Sozialabzüge verbleiben auch nach der Steuerharmonisierung in der Zuständigkeit der Kantone.Weiterlesen
Steuertarif, Freibeträge und Sozialabzüge verbleiben auch nach der Steuerharmonisierung in der Zuständigkeit der Kantone.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).