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Kantonssteuerpflicht verletzt nicht Glaubensfreiheit von Atheisten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Nov. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Die Pflicht zur Bezahlung der Kantonssteuern greift nicht in die Glaubens- und Gewissensfreiheit einer Atheistin ein, auch wenn Pfarrer durch den Kanton besoldet werden.



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