Kantonssteuerpflicht verletzt nicht Glaubensfreiheit von Atheisten
- Michal Sosnecki
- 22. Nov. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Die Pflicht zur Bezahlung der Kantonssteuern greift nicht in die Glaubens- und Gewissensfreiheit einer Atheistin ein, auch wenn Pfarrer durch den Kanton besoldet werden.