Kapitalgewinn realisiert bei Anspruchserwerb; späte Deklaration führt zu Strafsteuer
- Michal Sosnecki
- 18. Dez. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Nach- und Strafsteuern: Ein Kapitalgewinn gilt in zeitlicher Hinsicht dann als realisiert, wenn der Verkäufer die vertraglich versprochene Leistung erbracht und damit einen festen Anspruch auf die Gegenleistung des Käufers erworben. Eine spätere Deklaration löst Nach- und Strafsteuerfolgen aus.