Kapitalleistung: Besteuerung zum ordentlichen Tarif
- Michal Sosnecki
- 30. Jan. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wer eine Kapitalleistung erhält und die Zahlungsform als Einmalzahlung anstelle einer periodischen Ausrichtung selbst wählt und freiwillig auf periodische Erträge verzichtet, muss die Kapitalleistung zum ordentlichen Tarif und nicht zum Rentensatz versteuern.