Wer eine Kapitalleistung erhält und die Zahlungsform als Einmalzahlung anstelle einer periodischen Ausrichtung selbst wählt und freiwillig auf periodische Erträge verzichtet, muss die Kapitalleistung zum ordentlichen Tarif und nicht zum Rentensatz versteuern.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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