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Kapitalleistungszufluss: Fälligkeit statt Auszahlung entscheidend

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 14. Dez. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Als Zuflusszeitpunkt einer Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge gilt nicht die tatsächliche Auszahlung, sondern der ursprüngliche Fälligkeitstermin, welcher nach dem BVG ermittelt wird.



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