Kapitalleistungszufluss: Fälligkeit statt Auszahlung entscheidend
- Michal Sosnecki
- 14. Dez. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Als Zuflusszeitpunkt einer Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge gilt nicht die tatsächliche Auszahlung, sondern der ursprüngliche Fälligkeitstermin, welcher nach dem BVG ermittelt wird.