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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Abzug bei unklarer geschäftlicher Darlehensvergabe

Der Verlust aus der Abschreibung eines Darlehens kann nicht abgezogen werden, wenn aus den widersprüchlichen Äusserungen des Gläubigers nicht klar hervorgeht, dass das Darlehen geschäftlich gewährt wurde.



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