Kein Abzug der MBA-Kosten als Weiterbildung für Banker
- Michal Sosnecki
- 1. Mai 2013
- 1 Min. Lesezeit
Für einen Banker mit kaufmännischer Lehre sind die Kosten für das Rochester-Bern Executive MBA-Programm nicht als Weiterbildungskosten abzugsfähig, da das Studium zu einem Erwerb wesentlicher Zusatzkenntnisse und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Berufsaussichten führt.