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Kein Abzug für Berufskleidung von Bankangestellten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Sept. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Die Kosten für Kleider (Anzüge, Hemden, Krawatten, Schuhe) kann ein Bankangestellter nicht als übrige Berufskosten in Abzug bringen.



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