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Kein Abzug für rückbezahlte Studiendarlehen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 26. Nov. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die Rückzahlung eines Studiendarlehens kann nicht als Weiterbildungskosten zum Abzug gebracht werden. Die Aufwendungen für die Kosten der Weiterbildung hätten periodengerecht in den Jahren der Weiterbildung geltend gemacht werden müssen.



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