Kein Abzug für rückbezahlte Studiendarlehen
- Thanusiya Wimalanathan
- 26. Nov. 2004
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Die Rückzahlung eines Studiendarlehens kann nicht als Weiterbildungskosten zum Abzug gebracht werden. Die Aufwendungen für die Kosten der Weiterbildung hätten periodengerecht in den Jahren der Weiterbildung geltend gemacht werden müssen.