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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Abzug von Krankenkassenprämien als Krankheitskosten

Krankenkassenprämien können nicht als selbst getragene Krankheitskosten abgezogen werden.



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Privataufwand einer GmbH wird faktischem Geschäftsführer als Einkommen angerechnet, unabhängig von Anteilsinhaberschaft.

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