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Kein anfechtbarer Teilentscheid bei Zurückweisung zur Neubeurteilung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Apr. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Verfahrensrecht: Entscheidet eine Rechtsmittelinstanz über einen Aspekt eines Falles nicht definitiv und weist ihn zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück, so liegt kein anfechtbarer Teilentscheid vor. Die Konkretisierung und Anwendung von vorgegebenen Kriterien eröffnet der Veranlagungsbehörde naturgemäss einen Beurteilungsspielraum und verlangt von ihr, dass sie weitere Sachverhaltsabklärungen vornimmt. Erst dieser Entscheid ist anfechtbar.



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