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Kein Anspruch auf Gerichtskostenerlass im Kanton Solothurn

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 25. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Im Kanton Solothurn besteht kein Anspruch auf Erlass von Gerichtskosten. Aus diesem Grund kann mangels eines rechtlich geschützten Interesses gegen einen abweisenden Erlassentscheid keine subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben werden.



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