Kein Anspruch auf Gerichtskostenerlass im Kanton Solothurn
- Thanusiya Wimalanathan
- 25. Juli 2008
- 1 Min. Lesezeit
Im Kanton Solothurn besteht kein Anspruch auf Erlass von Gerichtskosten. Aus diesem Grund kann mangels eines rechtlich geschützten Interesses gegen einen abweisenden Erlassentscheid keine subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben werden.