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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung bei verfügbaren Mitteln durch Liegenschaft

Grundeigentümer müssen die für einen Prozess benötigten finanziellen Mittel durch Vermietung, Belehnung oder Veräusserung der Liegenschaft aufbringen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung besteht in einem solchen Fall nicht.



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