Grundeigentümer müssen die für einen Prozess benötigten finanziellen Mittel durch Vermietung, Belehnung oder Veräusserung der Liegenschaft aufbringen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung besteht in einem solchen Fall nicht.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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