top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Arbeitswegabzug bei Geschäftswagen

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geschäftswagen unentgeltlich zur Verfügung stellt und auch sämtliche Kosten trägt, darf der Arbeitnehmer keinen Abzug für den Arbeitsweg vornehmen. Deklariert der Arbeitnehmer trotzdem einen solchen Abzug, begeht er eine versuchte Steuerhinterziehung.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page