top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Arbeitszimmerabzug bei freiwilligem Homeoffice

Ein Arbeitszimmerabzug wird nur dann gewährt, wenn regelmässig ein wesentlicher Teil der beruflichen Arbeit zu Hause erledigt werden muss. Wer beim Arbeitgeber zwar über keinen fixen Arbeitsplatz verfügt, jedoch eine vorhandene Arbeitsstation nutzen kann und freiwillig aufgrund persönlicher Bequemlichkeit Homeoffice macht, kann keinen Arbeitszimmerabzug machen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page