Ein Arbeitszimmerabzug wird nur dann gewährt, wenn regelmässig ein wesentlicher Teil der beruflichen Arbeit zu Hause erledigt werden muss. Wer beim Arbeitgeber zwar über keinen fixen Arbeitsplatz verfügt, jedoch eine vorhandene Arbeitsstation nutzen kann und freiwillig aufgrund persönlicher Bequemlichkeit Homeoffice macht, kann keinen Arbeitszimmerabzug machen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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