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Kein Aussageverweigerungsrecht bei unvollständiger Deklaration

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Feb. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerwiderhandlung: Auf ein Aussageverweigerungsrecht im Nachsteuerverfahren kann man sich nicht berufen, wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass unvollständig deklariert worden ist. Zum Gegenbeweis wird die Person indessen unbeschränkt zugelassen.



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