Kein Aussageverweigerungsrecht bei unvollständiger Deklaration
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Feb. 2006
- 1 Min. Lesezeit
Steuerwiderhandlung: Auf ein Aussageverweigerungsrecht im Nachsteuerverfahren kann man sich nicht berufen, wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass unvollständig deklariert worden ist. Zum Gegenbeweis wird die Person indessen unbeschränkt zugelassen.