Kein Beschwerderecht bei Verzugszinsen
- Thanusiya Wimalanathan
- 28. Nov. 2008
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Ein Entscheid über den Erlass von Verzugszinsen kann nicht mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden. Als Rechtsmittel steht lediglich die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.