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Kein Beschwerderecht bei Verzugszinsen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 28. Nov. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Entscheid über den Erlass von Verzugszinsen kann nicht mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden. Als Rechtsmittel steht lediglich die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.



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