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Kein Bundesgerichtsbeschwerderecht bei Gutachterausstand

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 14. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Zwischenentscheid über den Ausstand eines Gutachters hat keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil zur Folge und kann daher nicht beim Bundesgericht angefochten werden.



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