Kein Bundesgerichtsbeschwerderecht bei Gutachterausstand
- Thanusiya Wimalanathan
- 14. Juli 2008
- 1 Min. Lesezeit
Ein Zwischenentscheid über den Ausstand eines Gutachters hat keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil zur Folge und kann daher nicht beim Bundesgericht angefochten werden.