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Kein Bundesgerichtsbeschwerderecht gegen Finanzdirektion

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 27. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Steuererlass: Der Entscheid der Finanzdirektion kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden, weil es sich nicht um eine zulässige Vorinstanz handelt; es handelt sich nicht um ein oberes kantonales Gericht.


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