Kein Bundesgerichtsbeschwerderecht gegen Finanzdirektion
- Thanusiya Wimalanathan
- 27. Juni 2008
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Steuererlass: Der Entscheid der Finanzdirektion kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden, weil es sich nicht um eine zulässige Vorinstanz handelt; es handelt sich nicht um ein oberes kantonales Gericht.