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Kein Einkommensabzug für belastetes Grundstück

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 24. Nov. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Grundstück zeitlich vorübergehend durch Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts zugunsten der Verkäuferin des Grundstücks belastet, so berechtigt Tatsache, dass das fragliche Grundstück vorübergehend etwas weniger wertvoll ist, nicht zur Vornahme eines Einkommensabzugs.



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