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Kein entschuldbarer Grund bei ausreichender Fristdauer

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Nov. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Ein entschuldbarer Verhinderungsgrund ist nicht rechtsgenüglich nachgewiesen, wenn der angeblich erkrankten Person bis zum Ablauf der Frist volle neun Tage verblieben sind.



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