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Kein Fristaufschub bei vorhersehbarer Abwesenheit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 21. Mai 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Fristwiederherstellung: Der Steuerpflichtige, der längere Zeit krank ist oder der sich einer vorhersehbaren Operation unterziehen muss, hat während eines hängigen Verfahrens einen Vertreter zu beauftragen, der die allenfalls erforderlichen Prozesshandlungen für ihn vornimmt.



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