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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Kinderabzug bei ausreichendem Vermögen des Kindes

Ist der Sohn einer steuerpflichtigen Person nicht auf Unterstützungsleistungen angewiesen, da er über genügend Vermögen verfügt - vorliegend über eine Versicherungssumme von 700'000 Franken - kann der Kinderabzug nach Art. 213 Abs. 1 lit. a DBG nicht geltend gemacht werden.



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