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Kein Nachweis durch E-Banking-Journal

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 26. Nov. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Bezahlung des Kostenvorschusses: Ein Schreiben der Bank, wonach der Zahlungsauftrag provisorisch im E-Bankingjournal der Bank gebucht und am am letzten Tag der Zahlungsfrist zur Verarbeitung bereit gewesen ist, reicht nicht als Nachweis der rechtzeitigen Zahlung des Kostenvorschusses.



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