Bei der Bewertung von Wertschriften ohne Kurswert wird der Pauschalabzug von 30% für Minderheitsbeteiligungen nicht gewährt, sobald der Inhaber einer Minderheitsbeteiligung über einen beherrschenden Einfluss verfügt. Minderheitsbeteiligungen von Ehegatten werden zusammengerechnet, sofern die Ehegatten nicht glaubhaft machen, dass die Beteiligungen getrennt verwaltet und bei einem allfälligen Verkauf nicht als ein Gesamtpaket behandelt werden.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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