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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Pauschalabzug bei gleichberechtigten GmbH-Gesellschaftern

Sind an einer GmbH zwei Gesellschafter zu je 50 Prozent beteiligt und sind beide Mitglieder der Geschäftsleitung und zeichnen kollektiv zu zweien, kann nicht von einem beschränkten Einfluss auf die Geschäftsleitung und die Beschlüsse der Generalversammlung gesprochen werden. In diesem Fall ist der Pauschalabzug bei der Bewertung der Anteile nicht zu gewähren.



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