Sind an einer GmbH zwei Gesellschafter zu je 50 Prozent beteiligt und sind beide Mitglieder der Geschäftsleitung und zeichnen kollektiv zu zweien, kann nicht von einem beschränkten Einfluss auf die Geschäftsleitung und die Beschlüsse der Generalversammlung gesprochen werden. In diesem Fall ist der Pauschalabzug bei der Bewertung der Anteile nicht zu gewähren.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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