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Kein Rechtsschutz bei systematischem Beruf auf fehlerhafte Zustellungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. März 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Wer sich systematisch auf angeblich fehlerhafte Zustellungen durch die Behörden beruft, verdient keinen Rechtsschutz.



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