Kein Revisionsgrund bei nicht erhaltenem Schreiben
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Jan. 2008
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Der Umstand, dass der Gesuchsteller ein Schreiben des Bundesgerichtes, mit dem er im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens aufgefordert wurde, den angefochtenen Entscheid einzureichen, nicht erhalten hat, stellt keinen Revisionsgrund dar.