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Kein Revisionsgrund bei nicht erhaltenem Schreiben

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Jan. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Der Umstand, dass der Gesuchsteller ein Schreiben des Bundesgerichtes, mit dem er im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens aufgefordert wurde, den angefochtenen Entscheid einzureichen, nicht erhalten hat, stellt keinen Revisionsgrund dar.



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