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Kein schutzwürdiges Interesse bei Umqualifikation ohne Steuerfolgen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Juli 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Umqualifikation von Liegenschaften vom Privatvermögen ins Geschäftsvermögen durch die Steuerverwaltung begründet kein schutzwürdiges Interesse, wenn die Steuerfaktoren dadurch unverändert bleiben. Eine allfällige höhere oder tiefere Besteuerung in Folgejahren ändert daran nichts. Ebenfalls begründen die potentiell geschuldeten AHV Beiträge in der laufenden Periode kein schutzwürdiges Interesse, da die AHV Beitragspflicht bei den zuständigen Behörden selbständig gerügt werden kann.



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