Wer zwei Jahre vor der Pensionierung einen Einkauf von CHF 2.4 Mio. in eine Zusatzvorsorgeeinrichtung tätigt und vier Monate später das gesamte Vorsorgekapital bezieht, kann den Einkauf nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen (Regelung vor dem Inkrafttreten von Art. 79b BVG).
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page