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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Steuerabzug bei kurzfristigem Vorsorgeeinkauf

Wer zwei Jahre vor der Pensionierung einen Einkauf von CHF 2.4 Mio. in eine Zusatzvorsorgeeinrichtung tätigt und vier Monate später das gesamte Vorsorgekapital bezieht, kann den Einkauf nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen (Regelung vor dem Inkrafttreten von Art. 79b BVG).



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