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Kein Steuerabzug für Energiemassnahmen bei Neubauten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 6. Juli 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Feb.

Ein Abzug für energiesparende Massnahmen ist nur für Massnahmen an vorhandenen Bauten, nicht aber bei der Erstellung von Neubauten möglich. Es kann somit der Fall eintreffen, dass eine aus Sicht der Energieeffizienz weniger befriedigende Lösung steuerlich absetzbar ist, eine energetische Maximallösung dagegen nicht.



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