top of page

Kein Steuerabzug für Fremdfinanzierte Einmalprämien

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Juni 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Schuldzinsen zur Fremdfinanzierung von Einmalprämien sind steuerlich nicht abziehbar, wenn die Einmalprämien das eigene Vermögen übersteigen. In einem solchen Fall liegt eine Steuerumgehung vor.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page