Kein Steuerabzug für Fremdfinanzierte Einmalprämien
- Thanusiya Wimalanathan
- 20. Juni 2006
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Schuldzinsen zur Fremdfinanzierung von Einmalprämien sind steuerlich nicht abziehbar, wenn die Einmalprämien das eigene Vermögen übersteigen. In einem solchen Fall liegt eine Steuerumgehung vor.