Kein Unterstützungsabzug bei freiwilligem Zweitstudium
- Michal Sosnecki
- 14. Okt. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Wer freiwillig ein Zweitstudium unternimmt, zieht sich aufgrund subjektiver Präferenzen weitgehend aus dem Erwerbsleben zurück. Dieser Umstand schliesst den Unterstützungsabzug, welcher eine objektive Bedürftigkeit voraussetzt, aus.