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Kein Unterstützungsabzug bei freiwilligem Zweitstudium

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 14. Okt. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Wer freiwillig ein Zweitstudium unternimmt, zieht sich aufgrund subjektiver Präferenzen weitgehend aus dem Erwerbsleben zurück. Dieser Umstand schliesst den Unterstützungsabzug, welcher eine objektive Bedürftigkeit voraussetzt, aus.



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