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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Unterstützungsabzug bei freiwilligem Zweitstudium

Wer freiwillig ein Zweitstudium unternimmt, zieht sich aufgrund subjektiver Präferenzen weitgehend aus dem Erwerbsleben zurück. Dieser Umstand schliesst den Unterstützungsabzug, welcher eine objektive Bedürftigkeit voraussetzt, aus.



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